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Einzelunternehmen: Signatur und Rechnungsanschrift?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe mich nebenberuflich als Einzelunternehmen selbständig gemacht und habe eine Frage zur Signatur und Rechnungsanschrift. Ich würde gerne als Rechnungsanschrift und in der Signatur wie folgt schreiben:
Nachname Elektrotechnik (fett geschrieben)
Vorname Nachname
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Darf ich das so machen oder muss ich schreiben:
Vorname Nachname Elektrotechnik
Straße, Nr.
PLZ, Ort
oder
Vorname Nachname
Elektrotechnik
Straße, Nr.
PLZ, Ort

Eine weitere Frage: Muss in der Signatur und der Rechnung die USt.-ID-Nr oder die St.-Nr. angegeben werden?

Antwort

Sie haben ja keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches, deshalb treten Sie grundsätzlich unter Ihrem vollständigen Namen im allgemeinen Geschäftsverkehr auf.
Auf Ihrem Briefkopf dürfen Sie stehen haben:
„Mustermann“ [Name von Redaktion geändert] Elektrotechnik
Vorname Nachname und vollständige Anschrift

Durch Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen in der Bezeichnung haben Sie eine korrekte Bezeichnung gewählt, ... Elektrotechnik ist mehr wie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit vor Ihrem Namen zu sehen. Nicht geht nur: „Mustermann“ Elektrotechnik.

Auf Ihrer Rechnung muss entweder Ihre Steuer-Nummer oder die USt-ID Nr. vermerkt sein. Es reicht eine von den beiden.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
April 2017

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