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Einzelleistungen in Rechnung aufführen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Freiberufler im Bereich Softwaretechnik. Beim Kunden wird vor Ort an verschiedenen Tagen, verschieden lange gearbeitet. In dieser Zeit werden verschiedene Aufgaben erledigt. Beispiel: Programmierung, Fehlersuche in Programmen, Netzwerkdiagnose, Planung der Software, Besprechung, Programmablaufplan, Besprechung mit Angestellten, usw. Müssen nun alle aufgelisteten Bereiche und Tätigkeiten voneinander getrennt und zeitlich erfasst extra auf der Rechnung angegeben werden? Das könnte dann bei Rechnungsstellung eine Rechnung mit 31 Seiten ergeben.

Antwort

Bei einer sonstigen Leistung (Dienstleistung) müssen Sie den Umfang und die Art Ihrer Leistung konkret bezeichnen. Allgemeine Beschreibungen wie "Beratung" oder "Serviceleistung" reichen nicht aus. Ist eine Leistungsbeschreibung in der Rechnung zu umfangreich, können Sie in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen, z.B. auf den zugrunde liegenden Vertrag, verweisen, in dem die Leistung beschrieben wird.

Da Sie in der Rechnung den Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Leistung erbracht haben, nennen müssen, könnten Sie die Rechnung auch nach Leistungsarten gliedern. Dabei genügt die Angabe des Monats, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Der Zeitpunkt der Leistung ist bei sonstigen Leistungen der Tag der Vollendung.

Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juni 2014

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