Einzelleistungen in Rechnung aufführen?
Frage
Ich bin Freiberufler im Bereich Softwaretechnik. Beim Kunden wird vor Ort an verschiedenen Tagen, verschieden lange gearbeitet. In dieser Zeit werden verschiedene Aufgaben erledigt. Beispiel: Programmierung, Fehlersuche in Programmen, Netzwerkdiagnose, Planung der Software, Besprechung, Programmablaufplan, Besprechung mit Angestellten, usw. Müssen nun alle aufgelisteten Bereiche und Tätigkeiten voneinander getrennt und zeitlich erfasst extra auf der Rechnung angegeben werden? Das könnte dann bei Rechnungsstellung eine Rechnung mit 31 Seiten ergeben.
Antwort
Bei einer sonstigen Leistung (Dienstleistung) müssen Sie den Umfang und die Art Ihrer Leistung konkret bezeichnen. Allgemeine Beschreibungen wie "Beratung" oder "Serviceleistung" reichen nicht aus. Ist eine Leistungsbeschreibung in der Rechnung zu umfangreich, können Sie in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen, z.B. auf den zugrunde liegenden Vertrag, verweisen, in dem die Leistung beschrieben wird.
Da Sie in der Rechnung den Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Leistung erbracht haben, nennen müssen, könnten Sie die Rechnung auch nach Leistungsarten gliedern. Dabei genügt die Angabe des Monats, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Der Zeitpunkt der Leistung ist bei sonstigen Leistungen der Tag der Vollendung.
Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juni 2014
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