Antwort
Wenn Ihr Mann nur hin und wieder bei Ihnen arbeitet, reicht es aus, dass er im Rahmen seines Unternehmens eine ordnungsgemäße Rechnung für Sie erstellt. Für Sie handelt es sich dann um Betriebsausgaben, für Ihren Mann um steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht unbedingt erforderlich, kann aber im Zweifelsfall helfen, die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung zu unterstreichen.
Allerdings wird das Finanzamt vermutlich keine Probleme machen, weil sich der ganze Vorgang in vielerlei Hinsicht steuerneutral darstellt, sofern Sie zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden und Sie beide entweder umsatzsteuerliche Kleinunternehmer oder beide Regelbesteuerer sind. Hauptsächlich wenn Umsatz- oder Gewinngrenzen bei Ihnen oder Ihrem Mann eine Rolle spielen oder Sie die einkommensteuerliche Einzelveranlagung wählen, ergeben sich steuerliche Auswirkungen.
Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Juni 2019
Tipps der Redaktion: