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Dozent: Materialkosten in Rechnung stellen?

Frage

Ich möchte mich in Zukunft als Naturpädagoge freiberuflich selbständig machen. Hierbei biete ich Vorträge an. Die Vorträge werden praxisnah geplant, so dass ich viel Material zur Ausführung benötige. Darf ich das von mir eingekaufte Material (Samen, Blumen, Papier etc.) dem Auftraggeber für eine adäquate Ausführung des Vortrags ohne Gewinn in Rechnung stellen?

Antwort

Sie dürfen Ihrem Auftraggeber die Materialkosten ohne Gewinnaufschlag in Rechnung stellen.

Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München

Stand:
Mai 2020

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