Navigation

Differenzbesteuerung im Gebrauchtwarenhandel: Rechnungsstellung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich handele auf eBay mit Fotoartikel -Zubehör und Elektronik. Ich bin Einzelunternehmer. Die Umsatzsteuervoranmeldung habe ich quartalsweise gesendet. Ich möchte jetzt mit gebrauchter Ware handeln. Was bedeutet für mich die Differenzbesteuerung im Gebrauchtwarenhandel? Wie schreibt man hier die Rechnung? Wie viel Steuern muss ich für das Finanzamt abziehen?

Antwort

Es ist ein formloser Antrag gegenüber der Finanzbehörde zu stellen, wenn Sie als gewerblicher Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung anwenden wollen. An diesem Antrag sind Sie zwei Jahre gebunden. Sie müssen hierzu gesonderte Buchaufzeichnungen anfertigen und in der Rechnung auf die Differenzbesteuerung § 25 a UStG hinweisen.

Als Bemessungsgrundlage ist der Betrag anzusetzen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt; die in dem Unterschiedsbetrag enthaltene Umsatzsteuer ist heraus zu rechnen (Bsp.: Bruttodifferenz 119,--, Netto 100 x 19% UST = 119,00).

Besonderheiten sind im Rahmen des An - und Verkaufs mit Grenzüberschreitungen im Gemeinschaftsgebiet (EU) zu beachten.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
April 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben