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Adressangabe auf Rechnungen?

Frage

Ich bin Lektorin und freiberuflich mit Kleinunternehmerregelung. Ich habe kein Büro oder so, daher gebe ich auf Rechnungen meine Privatadresse an. Ist das nötig? Denn es ist schließlich auch privat, wo ich wohne. Kann ich eine andere Angabe machen, die ebenfalls ausreicht?!

Antwort

Ihr Unternehmen (oder auch freiberufliche Tätigkeit) muss an einer ladungsfähigen Anschrift gemeldet sein und Ihre Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) muss insbesondere auf Geschäftsbriefen angegeben werden. Die Angabe eines Postfaches ist hier nicht ausreichend.

Sofern Sie kein Büro mit einer separaten Adresse anmieten, gibt es m.E. keine andere Möglichkeit, als Ihre Privatadresse in den Geschäftsbriefen anzugeben.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
Dezember 2019

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