Antwort
Ihr Unternehmen (oder auch freiberufliche Tätigkeit) muss an einer ladungsfähigen Anschrift gemeldet sein und Ihre Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) muss insbesondere auf Geschäftsbriefen angegeben werden. Die Angabe eines Postfaches ist hier nicht ausreichend.
Sofern Sie kein Büro mit einer separaten Adresse anmieten, gibt es m.E. keine andere Möglichkeit, als Ihre Privatadresse in den Geschäftsbriefen anzugeben.
Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
Dezember 2019