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Naturführungen in Spanien anbieten: Steuern?

Frage

Ich mache mich demnächst nebenberuflich selbständig als kleingewerbetreibender Naturführer und Spanischlehrer in Deutschland mit festem Wohnsitz und Haupttätigkeit in Deutschland. Zweimal im Jahr (November und Februar) möchte ich jeweils vier Wochen Kräuterführungen und Spanischunterricht in Spanien für Deutsche anbieten, die restliche Zeit arbeite ich in Deutschland. In Spanien werde ich keine Betriebsstätte unterhalten und benötige auch sonst keine besondere Infrastruktur.

Muss ich neben der A1 Bescheinigung noch weitere Unterlagen mitführen, kann ich Fahrtkosten und ähnliche Ausgaben über die deutsche Einkommenssteuererklärung absetzen und gibt es irgendwelche für Spanien typischen Richtlinien oder Voraussetzungen für mich zu beachten? Gibt es Unterschiede in den Tätigkeiten „Naturführungen" und „Spanischunterricht" in Spanien?

Antwort

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien sind Sie nur in Deutschland steuerpflichtig, weil Sie hier ansässig sind und keine Betriebsstätte in Spanien haben (DBA Art. 7 (1) S.1).

Die Fahrkosten und Unterbringungskosten können grundsätzlich als Betriebsausgaben im Rahmen der Einnahmen geltend gemacht werden, sofern diese überwiegend betrieblich veranlasst sind. Bei einer privaten Mitveranlassung sind die Kosten ggf. aufzuteilen, z. B. zeitanteilig.

Durch Ihre unterrichtende Tätigkeit vor Ort in Spanien sind Ihre Leistungen dort grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (§ 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG) und Sie müssen sich in Spanien registrieren lassen. Ob es dort Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmer, ähnlich wie in Deutschland gibt, müssen Sie sich vor Ort bei einem spanischen Steuerberater schlau machen.
Erkundigen Sie sich am besten bei der Deutschen Außenhandelskammer in Spanien, ob Sie weitere Unterlagen in Spanien benötigen.

Quelle:
Dr. Dietmar May

Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Stand:
März 2021

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