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Materialbestellungen aus dem Ausland: Rechnung oder Zahlungsnachweis?

Frage

Ich würde gerne ein Kleingewerbe gründen, ich arbeite Vollzeit in einem Bürojob und würde gerne nebenbei meinen selbstgemachten Schmuck über einen Onlineshop verkaufen.

Ich kaufe auf verschiedenen Plattformen Materialien ein und stelle dann daraus Modeschmuck her: Halsketten, Ohrringe, Armbänder etc. Ich würde auch gerne schon fertige Schmuckstücke weiterverkaufen, also schon verkaufsfertige Ohrringe zum Beispiel. Was müsste ich dann bei einer Gewerbeanmeldung im Tätigkeitsfeld eintragen?

Eine weitere Frage wäre, wenn ich Materialien aus dem Ausland bestelle, benötige ich für jeden Einkauf eine Rechnung oder genügt ein Zahlungsnachweis von der Kreditkarte, da ich zum Beispiel aus Einkäufen aus China nicht immer eine Rechnung erhalte?

Antwort

Die Art der Gewerbeanmeldung müssen Sie mit der zuständigen Gemeinde klären, das ist steuerlich erheblich.

Grundsätzlich benötigen Sie immer ein Rechnungsdokument, diese erhalten sie nach unserer Erfahrung auch bei Lieferanten aus dem Ausland, auch aus China.

Im Übrigen müssen Sie ggf. Einfuhrumsatzsteuer bezahlten und können diese (sobald sie die Kleinunternehmergrenzen des UStG überschreiten) als Vorsteuer geltend machen. Bei Sachverhalten im Ausland haben sie eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die sie auch verpflichtet, Zahlungsempfänger und ggf. dessen Verhältnisse genau zu benennen. Das geht typischerweise über den Lieferschein und das Rechnungsdokument. Solange Sie nur Kleinunternehmer sind, werden Sie in der Praxis diese Nachweise im Einzelfall nicht vorlegen müssen. Gleichwohl sollten Sie von Anfang an auf entsprechende Rechnungslegung bestehen.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf

März 2021

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