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Fällt Trinkgeld unter Kleinunternehmerregelung?

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Frage

Seit diesem Jahr habe ich mit der Kleinunternehmerregelung ein Kleingewerbe angemeldet .

Nun will ein Kunde mir Trinkgeld für die gute Arbeit geben. Wenn ich mich richtig eingelesen habe, ist das Trinkgeld ja eigentlich umsatzsteuerpflichtig. Durch die Kleinunternehmerregelung müsste dies ja wegfallen.

Muss ich also einfach nur das Trinkgeld mit auf der Rechnung ausweisen?

Antwort

Trinkgelder, die nicht den Angestellten, sondern dem Unternehmensinhabenden gegeben werden, sind Entgeltsbestandteil, der ertragsteuerlich als Ertrag zu behandeln ist und umsatzsteuerlich ebenso unter die Kleinunternehmerregelung fällt wie der Grundpreis.

Quelle:
Dr. J. R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater – Rechtsbeistand

Stand:
Dezember 2021

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