Zweitgründung: Kleinunternehmerregelung?
Frage
Ich bin bisher hauptberuflich selbständig mit einem Institut für Unterricht, welches von der Umsatzsteuer befreit ist gem. § 4 Nr. 21 UStG. Nun möchte ich zusätzlich dazu ein Nebengewerbe betreiben, welches mit dem Unterricht nichts zu tun hat. Der Jahresumsatz des neuen Gewerbes dürfte zunächst weit unter 10.000 Euro liegen. Kann ich für dieses Nebengewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, so dass keine Umsatzsteuerpflicht besteht? Ich denke ja, da ja beide Tätigkeiten getrennt zu sehen sind und die Haupttätigkeit ja ohnehin schon Umsatzsteuer befreit ist. Ich verliere hoffentlich nicht die Befreiung von der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Hauptgewerbe?
Antwort
Im Ergebnis bleiben Ihre bisherigen Umsätze umsatzsteuer- und gewerbesteuerfrei und die neuen Umsätze unterliegen der sogenannten Kleinunternehmerregelung solange diese im Vorjahr kleiner als 17.500,00 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich geringer als 500.000 Euro sind.
Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen und alle Umsätze werden insgesamt betrachtet. Bei der Prüfung der Kleinunternehmergrenze bleiben Ihre steuerfreien Umsätze aber außen vor, so dass Sie die Grenzen nur mit den steuerpflichtigen Umsätzen prüfen müssen.
Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Februar 2013
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