Frage
Ich habe im Juli 2017 mein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung angemeldet und war zu diesem Zeitpunkt noch in Festanstellung - also als Nebenerwerb. Nun mache ich dies seit August 2019 im Haupterwerb und mein Umsatz kommt nicht über 17.500 Euro. Kann ich von der Kleinunternehmerregelung im Jahr 2020 noch Gebrauch machen - also bis 50.000 Euro und dann ab 2021 zum normalen Regelsteuersatz wechseln? Sind meine Annahmen so richtig?