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Wechsel in hauptberufliche Selbständigkeit: Kleinunternehmerregelung?

Frage

Ich habe im Juli 2017 mein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung angemeldet und war zu diesem Zeitpunkt noch in Festanstellung - also als Nebenerwerb. Nun mache ich dies seit August 2019 im Haupterwerb und mein Umsatz kommt nicht über 17.500 Euro. Kann ich von der Kleinunternehmerregelung im Jahr 2020 noch Gebrauch machen - also bis 50.000 Euro und dann ab 2021 zum normalen Regelsteuersatz wechseln? Sind meine Annahmen so richtig?

Antwort

Sollten Sie im Vorjahr einen geringeren Umsatz als 17.500 Euro erwirtschaftet haben und bei einer seriösen Einschätzung voraussichtlich keinen höheren Umsatz als 50.000 Euro erwirtschaften, müssten Sie somit erst im Folgejahr zur Regelbesteuerung (Umsatzsteuer) wechseln.

Falls Sie dennoch im Jahr einen Umsatz von mehr als 50.000 Euro erwirtschaften, müssen Sie dem Finanzamt natürlich glaubhaft machen, dass Sie eine seriöse Umsatzplanung vorgenommen hatten. Da Sie ja im aktuellen Jahr die 17.500 Euro-Grenze überschritten haben, müssen Sie im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln und Umsatzsteuer ausweisen.

Somit wäre Ihre Annahme, soweit ich Sie nicht falsch verstanden habe, richtig.

Quelle: Sascha Schneider Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Steuerberaterkammer Köln
November 2019

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