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Von Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechseln?

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Frage

Durch die Coronakrise überlege ich mir, ob ich nicht nächstes Jahr von der Regelbesteuerung auf die Kleinunternehmerregelung zurückgehen sollte. Es fallen dieses Jahr einige Umsätze weg. Heißt das für mich, ich darf nicht mehr wie 22.000 Euro an Umsatz machen? Oder wird das von 2019 auch noch dazu bewertet?

Antwort

Es gilt nur die Grenze von 22.000 Euro. Das Jahr 2019 wird nicht hinzugerechnet. Sie können allerdings erst nach fünf Jahren auf die Kleinunternehmerregelung zurückkehren, wenn Sie zuvor zur Regelbesteuerung optiert haben.

Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
März 2020

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