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Von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln?

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Frage

Ich bin aktuell Kleinunternehmer nach §19 UStG. Gegründet habe ich zum 01.01.2017. Mein Plan war E-Bikes in der Region zu vermieten. Durch gewisse Umstände musste ich mein Geschäft erweitern, so dass ich den meisten Umsatz mit dem Verkauf von Waren mache, die ich aus dem Ausland beziehe. Das Geschäft läuft so gut, dass ich im kommenden Jahr auf die Regelbesteuerung wechseln werde / muss. Wenn ich richtig gelesen habe, muss ich 2017 keine Bücher führen und die EÜR machen. Mein Umsatz 2017 ca. 20.000 Euro, 2018 plane ich 50.000 Euro - damit kann weiter die EÜR genutzt werden. Allerdings muss ich dann Bücher führen (Aufzeichnungspflicht), Wareneingangsbuch muss sein, Ausgangsbuch nur bei Verkauf an gewerbliche Abnehmer oder im Bereich Großhandel. Welche Aufzeichnungen muss ich noch führen? Als Einzelkämpfer ist dies immer schwierig zu Beginn.

Antwort

Zunächst die Kleinunternehmerregelung: Da Sie in 2017 die Grenze von 17.500,00 Euro überschritten haben, unterliegen Sie ab 2018 der „Regelbesteuerung“.

Eine formelle Buchführungspflicht mit Bilanz besteht sicherlich nicht. Gleichwohl kommen Sie auch als Kleinunternehmer nicht um eine ordentliche Buchführung herum. Die verschiedensten Aufzeichnungsplichten lassen sich nicht durch eine geordnete Belegsammlung darstellen und Aufzeichnungen auf Excel-Basis werden auch bei Kleinunternehmern nicht anerkannt. Die Erstellung einer sogenannten Einnahme-Überschuss-Rechnung und der Übertragung in die Anlage EÜR reicht aus. Ich empfehle daher auf jeden Fall eine ordentliche, EDV-gestützte Finanzbuchführung, die jeder Kollege effizient und in der Regel auch sehr kostengünstig erstellen kann.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Dezember 2017

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