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Von Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung wechseln: Umsatzsteuer nachzahlen?

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Frage

Ich werde dieses Jahr ein Gewerbe anmelden. Da ich dieses Jahr das Gewerbe nur als Nebengewerbe betreiben kann, B2B arbeite und keine großen Investitionen machen werde, macht es für mich Sinn die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Aber vielleicht läuft doch alles ganz anders und ich muss mehr investieren. Ich habe gehört, es wäre eigentlich theoretisch möglich, wenn gewünscht, vor Ende des Jahres zur Regelbesteuerung zu wechseln. Stimmt diese Aussage? Dann müsste ich aber Umsatzsteuer nachträglich für die Monaten vorher zahlen? Was ist aber mit dem was ich eingekauft habe, könnte man nachträglich auch die gezahlte MwSt bei Einkauf erstattet bekommen?

Antwort

Sie können jetzt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG wählen. Bis zur Bestandskraft der Umsatzsteuerveranlagung dieses Jahres können Sie noch die Regelbesteuerung beantragen. D.h. wenn Sie für 2016 die Umsatzsteuererklärung abgeben, können Sie die Regelbesteuerung noch wählen.

Selbstverständlich unterliegen dann die Umsätze von Anfang der MwSt mit 19%, ganz egal ob Sie diese auf Ihren Rechnungen ausgewiesen haben.

Wenn Sie sich jetzt für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, dürfen Sie keine MwSt ausweisen. Ihr Kunde hat keinen Vorsteuer-Abzug (gilt nur bei Leistungen an einen anderen Unternehmer).

Selbstverständlich gilt die Option zur Regelbesteuerung auch für den Vorsteuerabzug; Sie haben dann für das ganze Jahr Vorsteuerabzug.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Februar 2016

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