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Unterhaltszahlungen: zu versteuernde Einnahmen?

Frage

Zählen Unterhaltszahlungen (von einem Elternteil, 350 Euro monatlich) zu den Einnahmen, die man versteuern muss, wenn man ohne sie als Freiberufler noch unter die Kleinunternehmerregelung und den Grundfreibetrag fallen würde?

Antwort

Unterhaltszahlungen zählen nicht zu den Umsatzerlösen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit und haben somit auch keine Auswirkung auf die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Oktober 2017

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