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Umsatzsteuer für Systemische Paar- und Familientherapie?

Frage

Ich bin Dipl. Sozialpädagogin (FH) und Systemische Paar- und Familientherapeutin, habe aber keine Zulassung zum Heilpraktiker Psychotherapie. Besteht Umsatzsteuerpflicht bei einem Gewinn über 17.500 Euro?

Antwort

Ob Sie mit dieser Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht, hängt nicht vom Gewinn ab. Die Grenze von 17.500 Euro ist die Kleinunternehmergrenze und bezieht sich ausschließlich auf den Umsatz. Wenn Ihr Umsatz im Kalenderjahr unter 17.500 Euro liegt, so können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Voraussetzung ist aber, dass Sie bei der steuerlichen Anmeldung Ihrer Tätigkeit dem Finanzamt mitgeteilt haben, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen. Diese Auswahl trifft man im steuerlichen Fragebogen, der zur Vergabe einer Steuernummer an das Finanzamt gesendet werden muss.

Quelle: Rebekka Appel
Dipl.-Kffr. – Steuerberaterin
Steuerberatung Rebekka Appel
Mitglied der Steuerberaterkammer München
November 2015

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