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Umsatzsteuer-ID für Kleinunternehmen beantragen: umsatzsteuerpflichtig?

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Frage

Ich bin gerade dabei, mich als freiberuflicher Illustrator selbständig zu machen und fülle derzeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Ich werde die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, da meine voraussichtlichen Einnahmen dies zulassen. Da ich schon einige Anfragen aus dem Ausland habe, beabsichtige ich auch eine Umsatzsteuer-ID-Nr. zu beantragen. Da für Kleinunternehmer ja weder eine Soll- noch Ist-Versteuerung zwingen notwendig ist, ich aber gleichzeitig eine Umsatzsteuer-ID-Nr. beantrage, frage ich mich nun, ob ich mich nun doch zwingend zu einer der beiden Optionen entscheiden muss.

Antwort

Als Kleinunternehmer schulden Sie keine Umsatzsteuer. Die Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (SOLL) oder nach vereinnahmten Entgelten (IST) stellt sich nur, wenn Sie kein Kleinunternehmer sind.

Quelle:
Ludger van Holt
Dipl.-Finanzwirt
Steuerberater
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf

Steuer:
Oktober 2020

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