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Umsatz im letzten Jahr 22.000 Euro: Kleinunternehmerregelung aufgeben?

Frage

Ich lehre meditatives Bogenschießen und Zen-Meditationen. In den ersten Jahren nach der Gründung lagen meine Umsätze bei rund 15.000 Euro. Nun im Jahr 2015 lagen meine Umsätze bei 22.000 Euro. Das Finanzamt schreibt nun: „Aufgrund der Höhe der Umsätze kann die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz nicht beansprucht werden“. Muss ich nun Umsatzsteuer berechnen?

Antwort

Wenn die Höhe Ihrer steuerpflichtigen Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro überstiegen, sind Sie im laufenden Kalenderjahr umsatzsteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung ist dann nicht mehr anwendbar. Aus Ihren Einnahmen müssen Sie nun die Umsatzsteuer heraus rechnen und an das Finanzamt abführen, sofern Ihre Tätigkeit nicht als Heiltätigkeit nach § 4 Nr. 14 UStG oder einer anderen Vorschrift von der Umsatzsteuer befreit ist. Umsatzsteuer, die Ihnen für Ihr Unternehmen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wurde, können Sie als Vorsteuer gegenrechnen, sofern Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Mai 2017

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