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Steuerfreie Umsätze: Kleinunternehmerregelung?

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Frage

Eine Frage zur Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer: Habe ich richtig verstanden, dass wenn von einem Gesamtumsatz von z.B. 150.000 Euro ein Teilbetrag von 132.501 Euro nach § 4 Ziffer 14 UStG steuerfrei ist, auch die Kleinunternehmerregelung für die an sich steuerpflichtigen restlichen 17.499 Euro Umsatz greift und auch dafür keine USt erhoben wird?

Antwort

Es ist richtig, dass bei der Bemessung des Gesamtumsatzes bestimmte steuerfreie Umsätze herausgerechnet werden. Die Umsätze, die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind (insbes. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin) gehören dazu. Betrug der danach berechnete (verbleibende) Gesamtumsatz im Vorjahr 17.499 Euro, können Sie dafür die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Januar 2018

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