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Selbst geschriebenes Buch über Amazon veröffentlichen: USt-IdNr. angeben?

Frage

Ich bin Hobby-Autorin und habe dieses Jahr mein erstes Sachbuch fertig geschrieben und möchte dies gerne über Amazon veröffentlichen. Ich besitze bereits ein Kleingewerbe mit der USt-Befreiung, da ich keine 17.500 Euro im Jahr verdienen werden. Mich verwirren jetzt mehrere Aussagen, die ich bei meiner Recherche im Internet gefunden habe. Wenn ich ein Buch (sowohl Print als auch E-Book) bei Amazon veröffentlichen möchte, muss ich eine USt-IdNr. angeben. Sehr wahrscheinlich deshalb, weil Amazon seinen festen Sitz nicht in Deutschland hat? Allerdings möchte ich meinen Kleinunternehmer-Status nicht verlieren. Bedeutet das für mich, dass ich mein Buch nicht über Amazon veräußern kann, sondern nur privat? Welche Optionen habe ich? Ich habe bereits von dem „Reverse Charge“-Verfahren gelesen. Allerdings entscheiden wohl die Finanzämter unterschiedlich, ob man eine USt-IdNr. beantragen soll oder nicht. Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung.

Antwort

Sie können beim Finanzamt eine USt-IdNr. beantragen, ohne Ihre Kleinunternehmerschaft i.S. § 19 UStG zu gefährden. Sie haben einen Anspruch auf die Vergabe einer USt-IdNr.

Sie müssen allerdings wie bisher in der Rechnung darauf hinweisen, dass Sie nicht zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind. Das „Reverse Charge“-Verfahren betrifft Sie nicht.

Quelle: Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2019

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