Navigation

Selbst geschriebenes Buch über Amazon veröffentlichen: USt-IdNr. angeben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Hobby-Autorin und habe dieses Jahr mein erstes Sachbuch fertig geschrieben und möchte dies gerne über Amazon veröffentlichen. Ich besitze bereits ein Kleingewerbe mit der USt-Befreiung, da ich keine 17.500 Euro im Jahr verdienen werden. Mich verwirren jetzt mehrere Aussagen, die ich bei meiner Recherche im Internet gefunden habe. Wenn ich ein Buch (sowohl Print als auch E-Book) bei Amazon veröffentlichen möchte, muss ich eine USt-IdNr. angeben. Sehr wahrscheinlich deshalb, weil Amazon seinen festen Sitz nicht in Deutschland hat? Allerdings möchte ich meinen Kleinunternehmer-Status nicht verlieren. Bedeutet das für mich, dass ich mein Buch nicht über Amazon veräußern kann, sondern nur privat? Welche Optionen habe ich? Ich habe bereits von dem „Reverse Charge“-Verfahren gelesen. Allerdings entscheiden wohl die Finanzämter unterschiedlich, ob man eine USt-IdNr. beantragen soll oder nicht. Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung.

Antwort

Sie können beim Finanzamt eine USt-IdNr. beantragen, ohne Ihre Kleinunternehmerschaft i.S. § 19 UStG zu gefährden. Sie haben einen Anspruch auf die Vergabe einer USt-IdNr.

Sie müssen allerdings wie bisher in der Rechnung darauf hinweisen, dass Sie nicht zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind. Das „Reverse Charge“-Verfahren betrifft Sie nicht.

Quelle: Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben