Antwort
Die Darstellung des Lohnsteuerhilfevereins ist sehr vereinfacht. Bedenken Sie bitte dabei, dass Lohnsteuerhilfevereine keine Selbständigen beraten dürfen und Sie daher nicht zur Zielgruppe dieser Homepage gehören. Die Aussage, die Sie dort finden, dürfen Sie keinesfalls verallgemeinern.
Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das gilt umso mehr, wenn Sie Einkünfte aus unterschiedlichen Quellen beziehen, also wie in Ihrem Fall aus selbständiger Tätigkeit und aus nicht-selbständiger Tätigkeit. Das Finanzamt wird auch darauf achten, dass Sie eine Steuererklärung abgeben, denn durch die Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit sind Sie dort registriert. Sie haben bis zum 31.5.2015 Zeit, Ihre Steuererklärung 2014 beim Finanzamt einzureichen. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, wird die Frist grundsätzlich bis zum 31.12.2015 verlängert.
Bedenken Sie dabei auch, dass eine Einkommensteuererklärung für Sie ausgesprochen vorteilhaft sein kann. Möglicherweise erhalten Sie zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurück. Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit der kostenlosen Software der Finanzverwaltung ELSTER-Formular erstellen, erhalten Sie eine überschlägige unverbindliche Berechnung aus Ihren Eingaben. Dann wissen Sie, was auf Sie zukommt.
Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
März 2015
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