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Onlineshop plus Kleinunternehmer: Verkauf mit oder ohne MwSt?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin mitten in der Gründungsphase und stehe nun vor der Frage: Vertreibe ich meine Produkte im Onlineshop mit oder ohne MwSt? Ich gehöre der Kleinunternehmerregelung an. Laut Finanzamt, könnte ich alle Preise exkl. MwSt ausweisen. Was mir allerdings komisch vorkommt, da ich bisher noch nicht einen Onlineshop gefunden habe, in dem dieses so gehandhabt wurde. Macht es vielleicht doch mehr Sinn, direkt mit MwSt zu starten?

Antwort

Wenn Sie innerhalb der Umsatzgrößen des § 19 UStG bleiben, dürfen Sie keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Ansonsten schulden Sie diese auch.

Ob es sinnvoll ist, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten, kommt auf die Höhe Ihrer Investitionen an und ob Ihre Kunden Unternehmer oder Nichtunternehmer sind. Das ist eine rein betriebswirtschaftliche Entscheidung. Optieren Sie zur Umsatzsteuerpflicht, sind Sie an diese Option fünf Jahre gebunden.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
August 2017

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