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Online-Shop plus landwirtschaftlichen Betrieb gründen: Kleinunternehmerregelung?

Frage

Ich möchte von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen, um einen Online-Shop zu betreiben. Der dort entstehende Umsatz soll für die Gründungskosten meines eigentlichen Vorhabens verwendet werden. Ich möchte nämlich innerhalb der nächsten drei Jahre einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen. Jetzt jedoch meine Frage: Bin ich eingeschränkt in der Gründung, wenn ich fünf Jahre lang von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen muss? Denn der zu gründende Betrieb wird mehr Umsatz als 17.500 Euro jährlich machen.

Antwort

Für Ihren Online-Shop beantragen Sie die Kleinunternehmer-Regelung gem. § 19 UStG.

Die zusätzlichen Umsätze aus der Landwirtschaft gehören zum Gesamtumsatz Ihres Unternehmens. Bei Überschreiten der Umsatzgrenze von 17.500 Euro ist ab dem folgenden Kalenderjahr der Übergang zur Regelbesteuerung erforderlich für beide Unternehmensbereiche (Abschn. 24.7 UStG).

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Oktober 2018

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