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Moderator: Kleinunternehmerregelung?

Frage

Kann ich einen Nebenjob als Moderator bei einem Rundfunksender als Gewerbe mit der Kleinunternehmerregelung ausüben? Wenn ja, was muss ich wo anmelden bzw. beachten und wie viel Geld geht beispielsweise bei nur 500 Euro monatlich ab?

Antwort

Wenn Sie die Selbständigkeit nebenberuflich ausüben möchten, ist es ratsam, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Oftmals gibt auch schon ein Blick in den Arbeitsvertrag Auskunft darüber, ob und in welcher Form der Arbeitgeber eine Information wünscht. Ggf. sollten Sie sich das Einverständnis schriftlich geben lassen.

Eine selbständige Tätigkeit ist vor der Ausübung anzumelden. Eine selbständige Tätigkeit unterteilt sich in eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Unterstützung, ob es sich bei der geplanten Tätigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, erhalten Sie beim Finanzamt.

Nachfolgend möchten wir Ihnen noch hilfreiche Informationen zur nebenberuflichen Selbständigkeit geben.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu melden. Steht Ihre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Vordergrund, ist theoretisch davon auszugehen, dass die Absicherung der Kranken- und Pflegeversicherung weiter über den Arbeitgeber läuft. Für weiterführende Fragen diesbezüglich können Sie sich direkt mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen.

Ob Ihre selbständige Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht auslöst, besprechen Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.

Wer ein Unternehmen (unabhängig von der Art der Tätigkeit / auch nebenberuflich) eröffnet, muss dieses zudem binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt haben, können Sie als Kleinunternehmer sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Kleinunternehmerregelung.

Haben Sie Einkommen aus einer Angestelltentätigkeit und aus einer selbständigen Tätigkeit, so werden beide Einkünfte zusammen versteuert. Diese unterliegen der Einkommensteuer. Zur Ermittlung Ihres Steuersatzes erstellen Sie eine Einkommensteuererklärung. Ihren Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ermitteln Sie durch eine Einnahme-Überschussrechnung, die Sie der Steuererklärung beilegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Einkommensteuer. Zu weiteren steuerrechtlichen Fragen können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.

Hilfreiche Informationen zur nebenberuflichen Selbständigkeit finden Sie in der Rubrik Teilzeit- und Kleinstgründungen.

In der Rubrik Behörden finden Sie auch Informationen, welche Behörden über die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu informieren sind.

Für eine individuelle Beratung können Sie auch unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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