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Kochkurse anbieten: Kleinunternehmerregelung?

Frage

Ich habe ein Gewerbe angemeldet (weniger als 17.500 Euro Einnahmen pro Jahr). Ich gebe Kochkurse - über eine Eventplattform verkaufe ich die Tickets. Dort müsste ich angeben, wie hoch mein Steuersatz ist - 7% oder 19%. Was ist richtig? Zudem bin ich ja von Steuern befreit, da meine Einkünfte unter 17.500 Euro pro Jahr liegen. Soll ich also auf der Plattform angeben, dass ich keine Steuern bezahle?

Antwort

Sie müssen die Verkaufsstelle darauf hinweisen, dass Sie als Kleinunternehmerin keine Umsatzsteuer zahlen. Für den Fall, dass Sie die Kleinunternehmergrenze überschreiben würden, müssten Sie 19 % berechnen.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
April 2018

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