Navigation

Kleinunternehmerregelung und Ausgaben für elektronische Dienstleistungen?

Frage

Darf der Kleinunternehmer wie eine Privatperson ohne USt-IdNr. auch Dienstleistungen bestellen (und die Ausgaben geltend machen), auch wenn die USt-IdNr. besteht? Was soll man mit der Steuererklärung in den folgenden Fällen tun, wenn die Dienstleistungen als Privatperson bestellt sind und es geht um insgesamt unter 100 EUR pro Jahr:

  • ein nicht-EU-Unternehmen erstellt die Rechnungen immer ohne USt., obwohl das gegen die EU-Regeln sein soll;
  • ein EU-Unternehmen erstellt die Rechnungen immer ohne USt., weil es in seinem Land Kleinunternehmer sein soll;
  • ein EU-Unternehmen erstellt die Rechnungen mit USt. für sein Land, weil es nicht erlaubt ist, Anschrift in anderem Land bei der Bestellung auszuwählen?

Antwort

Sie können als Kleinunternehmer genau wie jede andere Privatperson elektronische Dienstleistungen empfangen. Diese Kosten können Sie als Kleinunternehmer zwar als Betriebsausgabe ansetzen, umsatzsteuerlich können Sie diese Kosten aber weder als Kleinunternehmer noch als Privatperson zum Vorsteuerabzug nutzen, da Sie als Kleinunternehmer nach § 19 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Juni 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben