Frage
Wenn ich auf die Kleinunternehmerschaft verzichte, und fortan Umsatzsteuer berechne, gilt dies ab dem Tag, an dem ich das meinem Finanzamt kundtue oder auch rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr? Vielen Dank für Ihre Antwort !
Neugründung, Unternehmensübernahme oder Franchise: Viele Wege führen ans Ziel.
Ein gut ausgearbeiteter Businessplan bildet das Fundament Ihrer Geschäftsidee.
Für Ihr Gründungsvorhaben gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
Auf der Zielgeraden: Welche administrativen Aufgaben Gründende zu bewältigen haben.
Welche Versicherungen für Selbstständige verpflichtend sind und welche freiwillig.
Hier finden Sie geeignete Informations- und Beratungsangebote für Ihr Gründungsvorhaben.
Die wichtigsten Informationen zu allen gründungsrelevanten Behörden und Ämtern.
Viele Faktoren spielen bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle.
Was gehört alles zu Eigen- und Fremdkapital? Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick.
Je nach Rechtsform müssen verschiedene Steuern ans Finanzamt entrichtet werden.
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Reihe von Netzwerken vor, die Ihnen vor, während oder nach Ihrer Gründung als Plattform zum Erfahrungs- und Informationsaustausch dienen können.
Wie bereite ich mich am besten auf meine Gründung vor? Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es? Wer hilft weiter? Diese und viele weitere Fragen beantworten die Expertinnen und Experten im BMWK-Infopool.
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Wenn ich auf die Kleinunternehmerschaft verzichte, und fortan Umsatzsteuer berechne, gilt dies ab dem Tag, an dem ich das meinem Finanzamt kundtue oder auch rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr? Vielen Dank für Ihre Antwort !
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Kleinunternehmer können beim Finanzamt beantragen auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um normalbesteuert zu werden. Die Änderung macht den Kleinunternehmer damit rückwirkend für das ganze Jahr zum Normalbesteuerten.
Die Entscheidung zur Normalbesteuerung ist bindend für die nächsten 5 Kalenderjahre, daher sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Ein Grund für den Wechsel ist der damit mögliche Vorsteuerabzug. Dieser bleibt Kleinunternehmern verwehrt. Dafür ist die Normalbesteuerung mit einem größeren bürokratischen Aufwand verbunden.
Die Rechnungen, die Sie bereits geschrieben haben, sind zu korrigieren: Entweder aus dem bereits in Rechnung gestellten Betrag (Brutto) die USt raus rechnen oder die USt auf den in Rechnung gestellten Betrag (Netto) hinzu rechnen und von Ihren Mandanten nachfordern.
In beiden Fällen müssen Sie die USt gesondert ausweisen.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Dipl.-Kaufmann
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Oktober 2023