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Verzicht auf Kleinunternehmerregelung

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wenn ich auf die Kleinunternehmerschaft verzichte, und fortan Umsatzsteuer berechne, gilt dies ab dem Tag, an dem ich das meinem Finanzamt kundtue oder auch rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr? Vielen Dank für Ihre Antwort !

Antwort

Kleinunternehmer können beim Finanzamt beantragen auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um normalbesteuert zu werden. Die Änderung macht den Kleinunternehmer damit rückwirkend für das ganze Jahr zum Normalbesteuerten.

Die Entscheidung zur Normalbesteuerung ist bindend für die nächsten 5 Kalenderjahre, daher sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Ein Grund für den Wechsel ist der damit mögliche Vorsteuerabzug. Dieser bleibt Kleinunternehmern verwehrt. Dafür ist die Normalbesteuerung mit einem größeren bürokratischen Aufwand verbunden.

Die Rechnungen, die Sie bereits geschrieben haben, sind zu korrigieren: Entweder aus dem bereits in Rechnung gestellten Betrag (Brutto) die USt raus rechnen oder die USt auf den in Rechnung gestellten Betrag (Netto) hinzu rechnen und von Ihren Mandanten nachfordern.

In beiden Fällen müssen Sie die USt gesondert ausweisen.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Dipl.-Kaufmann
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Stand:
Oktober 2023

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