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Kleinunternehmerregelung: neue Umsatzgrenze gilt für 2019?

Frage

Wenn ich für das Jahr 2019 an Einnahmen 18.500 Euro hätte, gilt dann für das Jahr 2019 schon die 22.000 Euro Grenze? Und kann ich dann in 2020 auch bis zu 22.000 Euro als Kleinunternehmerin verdienen? Oder hätte ich für 2019 die Kleinunternehmerregelung überschritten?

Antwort

Die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UstG besagt, dass zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (gültig ab 2020 und somit bereits für 2019) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Da Sie ja im vorliegenden Fall Umsätze i.H.v. 18.500 Euro in 2019 erwirtschaftet hatten, können Sie die Kleinunternehmerregelung in 2020 in Anspruch nehmen.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Dezember 2019

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