Frage
Ich nehme derzeit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Als Freiberuflerin erbringe ich oft „sonstige Leistungen" (Übersetzungen) an Unternehmen im Ausland (vor allem außerhalb der EU, zum Beispiel USA, aber auch in der EU). Muss ich die so erzielten Einnahmen bei der Berechnung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung mitberücksichtigen oder nicht? Ich habe derzeit die Info, dass die Umsätze aus EU-Ländern dazu zählen, die aus Drittländern jedoch nicht (da sie in Deutschland nicht steuerbar sind). Ist das korrekt? Mir geht es vor allem um die Umsätze, die durch die Lieferung sonstiger Leistungen an Unternehmen in Drittländern gehen.