Frage
Bisher habe ich Dienstleistungen angeboten und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht. Nun eröffne ich zusätzlich ein Kleingewerbe (Online-Shop) und möchte auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Beim Finanzamt wurde mir vor Ort gesagt, dass mein Verzicht ab dem Monat gelten würde, ab dem ich ihn beantragt habe. Das widerspricht einem Text der Handelskammer Hamburg: „Der Unternehmer kann nach § 19 Abs. 2 UStG auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer auf Antrag gegenüber dem Finanzamt verzichten. [...] Die Erklärung gilt vom Beginn des Kalenderjahres an, für das der Unternehmer sie abgegeben hat. Beginnt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit während des Kalenderjahres, gilt die Erklärung von Beginn dieser Tätigkeit an. Das würde ja heißen, dass mein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung dann nicht ab dem Zeitpunkt der Verzichtserklärung oder der Kleingewerbeanmeldung gelten würde, sondern sogar für meine Dienstleistungen ab Jahresbeginn. Richtig?