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Kleinunternehmerregelung: ab wann Umsatzsteuer ausweisen

Frage

Ich habe eine Frage in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung. Hier ein Beispiel: Gewinn vor Steuer Jahr 1 = 11.215 Euro. Gewinn vor Steuer Jahr 2 = 22.250 Euro. Gewinn vor Steuer Jahr 3 = 24.297 Euro. Ich möchte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Ab wann muss ich Umsatzsteuer ausweisen/abführen? Ab Jahr 3?

Antwort

Sie schreiben von Gewinn. Bei der Umsatzsteuer wird nicht nach dem Gewinn (= Einnahmen abzgl. Ausgaben) als Größe gefragt, sondern nach dem Umsatz (= Einnahmen). Grundsätzlich kann ich Ihre Frage so nicht beantworten.

Wenn ich Gewinn austausche in Umsatz, dann folgende Antwort:

Umsatz Jahr 1: 11.215 Euro - unter der Grenze von 17.500 Euro - Kleinunternehmer, keine MwSt, auch keine Ausweismöglichkeit

Umsatz Jahr 2: 22.250 Euro - im Jahr 2 noch Kleinunternehmer, da im Vorjahr unter 17.500 Euro, keine MwSt abzuführen, aber keine ausweisen

Jahr 3: Da im Vorjahr (Jahr 2) die Grenze von 17.500 Euro überschritten wurde, ist im Jahr 3 keine Kleinunternehmerregelung mehr anzuwenden, die Umsätze unterliegen der MwSt, die Differenz zwischen MwSt aus den Umsätzen und der Vorsteuer (= MwSt für Eingangsumsätze wie Wareneinkauf, Kosten usw.) ist an das Finanzamt abzuführen.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Oktober 2015

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