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Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuervoranmeldung erstellen?

Frage

Ich habe ein Einzelunternehmen gegründet, nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und habe eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt. Muss ich aufgrund der Beantragung nun eine Umsatzsteuervoranmeldung tätigen? Und wenn ja, monatlich oder vierteljährlich? Vielen Dank und viele Grüße

Antwort

Da Kleinunternehmer die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht ausweisen müssen, benötigen sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Ob nun der Antrag automatisch eine Voranmeldungspflicht auslöst, bezweifle ich.

Dies ist gegebenenfalls beim Finanzamt zu erfragen und zu berichtigen. Normalerweise hätte das Finanzamt aber vor Erteilung der USt-ID selbst auf den Sachverhalt aufmerksam werden müssen. Falls aus dem Antrag wider Erwarten entgegen meiner Auffassung doch eine Umsatzsteuer-Voranmeldungspflicht erwachsen sein sollte, ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese monatlich oder vierteljährlich zu erfolgen hat. Dies hängt von den Umsätzen ab.

Quelle:
Dr. J.R. Lüders

Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Partnerschaftsregister: Registergericht Hamburg, Registernummer PR988
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Hamburg, Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Stand:
Januar 2020

Tipp der Redaktion:

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