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Kleinunternehmerregelung: Umsatzprognose nicht kalkulierbar?

Frage

Ein Geschäftspartner und ich sind im Begriff eine UG zu gründen und wollen Gebrauch von der Kleinunternehmer-Regelung hinsichtlich der Umsatzsteuer machen. Wir können nicht abschätzen, ob wir tatsächlich unterhalb der der Umsatzgrenze von 17.500 Euro bleiben werden. Kann es in irgendeiner Weise Probleme geben, falls die Grenze deutlich überschritten wird? Des Weiteren wäre es gut zu wissen, ob die Angaben in den steuerlichen Erfassungsbögen bei Unkenntnis über die Höhe des zu erwartenden Jahresüberschusses usw. quasi willkürlich gewählt werden können, unserer Meinung nach wird der Umsatz zwischen 10.000 - 100.000 Euro in 2017 liegen, da unsere Geschäftsidee ein Novum am Markt ist und es keine Vergleichswerte gibt?

Antwort

Wenn Ihre Kunden hauptsächlich Endverbraucher sind und nach erster Einschätzung die Grenze von 17.500 Euro nicht überschritten wird, sollten Sie die Kleinunternehmerregelung beantragen. Sollten Sie in 2017 diese Umsatzgrenze überschreiten, wird automatisch die Regelversteuerung einsetzen. Also bei der Kalkulation bereits berücksichtigen, dass u.U. 19% MwSt vom den Erlösen fällig werden.

Sollten die Kunden alle USt-pflichtige Unternehmer sein, dann von vornehinein mit MwSt verrechnen, keine Kleinunternehmerregelung beantragen.

Sie füllen den Fragebogen aus nach dem Kenntnisstand aktuell, also den prognostizierenden Umsatz, allerdings den unteren Wert. Daraus entstehen Ihnen keine Probleme. Also willkürlich geht es nicht, sondern aus Ihrer aktuellen Einschätzung bzw. Planrechnung heraus, sollten Sie die Zahlen eintragen.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Januar 2016

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