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Kleinunternehmerregelung: Umsatzhöhe?

Frage

Obwohl die Kleinunternehmerregelung auf Ihrer Seite ausführlich erklärt ist, weiß ich nicht, wie ich die Info auf unseren Fall übertragen kann. Aktuell nutzen wir die Kleinunternehmerregelung. 2015 lag der Umsatz bei ca. 5.000 Euro, 2016 bei knapp 20.000 Euro und in 2017 liegt er aktuell bei 12.000 Euro und wir wissen nicht, wie ich nach Ihrer Beschreibung in 2018 besteuern muss. Was passiert, wenn ich in 2017 die 17.000 Euro Umsatz nicht erreiche? Und was, wenn doch?

Antwort

Für die Frage, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen dürfen, ist in erster Linie Ihr Vorjahresumsatz entscheidend.

  • Im Jahr 2015 lag er bei 5.000 Euro. Damit ist für 2016 die Kleinunternehmerregelung für Sie anwendbar.
  • 2016 haben Sie einen Jahresumsatz von 20.000 Euro erzielt. Ihr Umsatz lag über der Grenze von 17.500 Euro, sodass Sie im Jahr 2017 kein Kleinunternehmer mehr sind. Sie müssen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
  • Wenn Ihr Gesamtumsatz 2017 die Grenze von 17.500 Euro nicht übersteigt, dürfen Sie 2018 die Kleinunternehmerregelung wieder in Anspruch nehmen, wenn Sie nach gewissenhafter Prognose vorhersagen können, dass Sie 2018 nicht mehr als 50.000 Euro umsetzen werden.
  • Sollte Ihr Gesamtumsatz 2017 die Grenze von 17.500 Euro überschreiten, sind Sie auch 2018, ebenso wie 2017, kein Kleinunternehmer und müssen Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze abführen. Im Gegenzug dürfen Sie, wenn Sie kein Kleinunternehmer sind - unter den allgemeinen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs - die Ihnen für Ihr Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn Ihnen dafür ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
November 2017

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