Frage
Ich habe seit etwa einem halben Jahr ein Gewerbe für den Onlinehandel mit „Handmade“-Produkten. Meinen Monatsumsatz habe ich auf maximal 1.300 Euro geschätzt und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Die Geschäfte liefen von Anfang an besser als erwartet, so dass die Grenze hochgerechnet um ca. 7.000 - 8.000 Euro überschritten wird. Dass ich dann ab 2020 umsatzsteuerpflichtig bin, ist mir klar. Was ist aber mit 2019? Ich habe gelesen, um NICHT rückwirkend belangt zu werden, müsse man dem Finanzamt „glaubhaft machen“ können, dass die Umsatzentwicklung nicht absehbar war. Gilt das auch bereits für das erste Jahr? Wie weise ich sowas nach? Muss ich etwas befürchten für dieses laufende Gründungsjahr, in dem ich aus Mangel an Erfahrung und Vergleichswerten falsch geschätzt habe? Kann ich bei Abgabe der Steuererklärung dazu aufgefordert werden, meine Schätzung zu begründen und nachzuweisen? Oder bleibt es auch bei deutlicher Überschreitung der Grenze dabei, dass ich 2019 Kleinunternehmer bin?