Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze brutto oder netto?
Frage
Bei der Kleinunternehmerregelung bezieht sich die Grenze von 17.500 Euro auf den Umsatz, den man erzielt hat bzw. auf die Einnahmen? Man muss also, wenn man z.B. 17.000 Euro Einnahmen hatte darauf nicht noch die 19% raufrechnen? Denn dann dürfte man ja nicht einmal 15.000 Euro Umsatz haben, ohne die Grenze von 17.500 Euro zu überschreiten. Was ist mit brutto genau gemeint?
Antwort
Im Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung ist die Umsatzsteuer enthalten. Mit „brutto“ ist also der Umsatz einschließlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer gemeint. Bei umsatzsteuerfreien Umsätzen ist der Bruttoumsatz gleich dem Nettoumsatz. Ganz grob vereinfacht, könnte man sagen, dass die Summe Ihrer Einnahmen Ihr Gesamtumsatz sind. Davon ausgenommen sind bestimmte steuerfreie Umsätze sowie bestimmte Hilfsumsätze.
Streng nach Gesetz wird Ihr Gesamtumsatz wie folgt ermittelt:
Gesamtumsatz i.S. der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz |
alle innerhalb eines Kalenderjahres erzielten Umsätze |
- Bestimmte steuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (§§ 4 Nr. 8 und Nr. 9, Nrn. 11 – 28 Umsatzsteuergesetz), wie beispielsweise Umsätze aus Vermietung und Verpachtung oder Umsätze als Arzt |
- bestimmte steuerfreie Hilfsumsätze (§§ 4 Nr. 8a – h, Nr. 9a, Nr. 10 Umsatzsteuergesetz; diese Umsätze bilden nicht den eigentlichen Gegenstand Ihres Betriebs, wie beispielsweise Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen) |
= Gesamtsumme der Umsätze (§ 19 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz) |
- darin enthaltene Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (Hilfsgeschäfte), wie beispielsweise der Verkauf oder die Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens |
= Umsatz gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz |
+ darauf entfallende Umsatzsteuer (soweit der Umsatz steuerpflichtig ist) |
= Gesamtumsatz gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz |
Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
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März 2019
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