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Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze brutto oder netto?

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Frage

Ich bin DJ und Kleinunternehmer. Mein Gesamtumsatz für das Jahr 2017 beträgt 18.000 Euro und liegt damit über der Grenze von 17.500 Euro. In diesem Gesamtumsatz sind die Provisionen der DJ-Agentur enthalten, die wiederum Mehrwertsteuer enthalten. Kann ich diese Mehrwertsteuer aus dem Gesamtumsatz herausrechnen?

Antwort

Ihre Umsätze für das Wirtschaftsjahr 2017 betragen 18.000,00 Euro und übersteigen somit die Umsatzgrenze zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Die Umsatzgrenze nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ist brutto zu verstehen, so dass Ihr Nettoumsatz, welcher unter 17.500,00 Euro liegt, nicht maßgebend ist.

Die Kleinunternehmerregelung ist somit für das Jahr 2018 nicht mehr anzuwenden und die Umsatzsteuer muss an Ihr zuständiges Finanzamt gemeldet und gezahlt werden.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs & Hastrich
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
Juli 2018

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