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Kleinunternehmerregelung: Umgang mit umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen?

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Frage

Ich bin Legasthenietrainerin und etwa die Hälfte meiner Umsätze sind umsatzsteuerfrei, da das Jugendamt die Kosten für das Training übernimmt. Die andere Hälfte, die privat bezahlt wird, ist umsatzsteuerpflichtig und liegt unter der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro. Andererseits liegen die umsatzsteuerfreien und die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze zusammen über dieser Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro. Meine Frage ist, ob ich für die umsatzsteuer-pflichtigen Umsätze Umsatzsteuer zahlen muss, da die Umsätze insgesamt die Grenze von 17.500 Euro überschreiten oder ob ich noch als Kleinunternehmer gelte, da die umsatzsteuer-pflichtigen Umsätze für sich allein genommen unter 17.500 Euro liegen, sodass ich auch für die privat gezahlten Umsätze keine Umsatzsteuer zu zahlen habe.

Antwort

Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG (Kleinunternehmerregelung) sind sämtliche steuerbaren Umsätze abzüglich der Umsätze, die steuerfrei sind.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
September 2017

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