Kleinunternehmerregelung: Jahresumsatz hochrechnen?
Frage
Ich führe seit März 2015 ein Gewerbe als Kleinunternehmer. Laut Gesetz konnte ich im ersten Jahr 17.500 Euro verdienen. Ich habe 15.000 Euro verdient, dabei sehr unterschiedlichen Rechnungen, da ich nicht in jedem Monat einen Job hatte. So gibt es verschiedene Werte der Rechnungen (von 2.000 Euro bis 150 Euro) - je nach den erbrachten Stunden. Meine Frage lautet: Wird der Umsatz auf die vollen zwölf Monate hochgerechnet? Ich habe in den neun Monaten im Durchschnitt mehr als 1.450 Euro monatlich verdient.
Antwort
Ihr Umsatz beträgt seit dem März 2015 15.000 Euro. Dieser tatsächliche Umsatz wird in einen Jahresgesamtumsatz umgerechnet, soweit es sich nicht um einmalige Sachverhalte wie z.B. Verkäufe aus dem Anlagevermögen handelt. Sollte also diese Ausnahme nicht zutreffen, beträgt Ihr umgerechneter Jahresgesamtumsatz 18.000 Euro, so dass der Wert von 17.500 Euro überschritten ist.
Die Kleinunternehmerregelung ist somit ab dem Folgejahr nicht mehr erfüllt und Sie müssen die Regelbesteuerung anwenden. Bitte informieren Sie sich über die Inhalte einer Rechnung und die Frist zur Abgabe der Voranmeldung inkl. der Aufzeichnungspflichten.
Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
März 2016
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