Kleinunternehmerregelung: Hinweise für Kunden?
Frage
Ich habe vor einem Monat ein Einzelunternehmen im Dienstleistungsbereich gegründet. Überwiegend sind meine Kunden Privatpersonen. Nun aber melden sich einige Unternehmer von denen aber einige wieder Abstand nehmen, da sie sich nicht mit dem § 19 UStG auskennen. Ich benötige nun eine korrekte - bestenfalls nachlesbare - Information, die ich auch auf meiner Homepage veröffentlichen kann und darf. Diese Unternehmer verstehen nicht, dass sie meine Dienstleistung dennoch steuerlich geltend machen können, halt nur nicht von der Vorsteuer abziehen können.
Antwort
Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind Unternehmer, die auf ihre Leistungen keine Umsatzsteuer berechnen müssen. Daher können Kleinunternehmer ihre Leistungen entsprechend günstiger anbieten. Ist der Leistungsempfänger ein anderer Unternehmer, hat dieser daher keine Kostenachteile. Er kann den gesamten Rechnungsbetrag als Aufwand behandeln, so dass er weniger Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer zahlen muss.
Der Unternehmer, der die Leistung vom Kleinunternehmer empfängt, wird daher weder besser noch schlechter gestellt, als derjenige der die Leistung von einem "normalen" Unternehmer empfängt.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Februar 2014
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