Kleinunternehmerregelung: Gesamtumsatz = steuerbar und nicht steuerbar?
Frage
Wir erbringen Dienstleistungen für Kunden im In- und Ausland. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG stellt auf den Gesamtumsatz ab. Bemisst sich diese Größe nach allen Umsätzen - steuerbare und nicht steuerbare? Oder zählen nur die steuerbaren Umsätze im Inland zum Gesamtumsatz und solange diese unter 17.500 Euro liegen, gilt die Kleinunternehmerregelung?
Antwort
Gem. § 19 (2) UStG sind alle steuerbaren Umsätze, gekürzt um bestimmte steuerfreie Umsätze, maßgeblich. Es kommt nun darauf an, ob Ihre Umsätze im Inland steuerbar, aber z.B. als EG-Lieferung steuerfrei sind. Dann zählen die Umsätze mit. Handelt es sich um Umsätze, bei denen der Ort der sonstigen Leistung im Inland liegt, zählen die Umsätze nicht mit.
Es kommt also darauf an, warum Sie für bestimmte Umsätze keine USt bezahlen müssen!
Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Februar 2018
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