Navigation

Kleinunternehmerregelung: Gesamtumsatz = steuerbar und nicht steuerbar?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir erbringen Dienstleistungen für Kunden im In- und Ausland. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG stellt auf den Gesamtumsatz ab. Bemisst sich diese Größe nach allen Umsätzen - steuerbare und nicht steuerbare? Oder zählen nur die steuerbaren Umsätze im Inland zum Gesamtumsatz und solange diese unter 17.500 Euro liegen, gilt die Kleinunternehmerregelung?

Antwort

Gem. § 19 (2) UStG sind alle steuerbaren Umsätze, gekürzt um bestimmte steuerfreie Umsätze, maßgeblich. Es kommt nun darauf an, ob Ihre Umsätze im Inland steuerbar, aber z.B. als EG-Lieferung steuerfrei sind. Dann zählen die Umsätze mit. Handelt es sich um Umsätze, bei denen der Ort der sonstigen Leistung im Inland liegt, zählen die Umsätze nicht mit.

Es kommt also darauf an, warum Sie für bestimmte Umsätze keine USt bezahlen müssen!

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Februar 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben