Frage
Innerhalb von vier Tagen habe ich Anfang 2018 mit einer selbständigen Tätigkeit 3.260 Euro eingenommen. Im März habe ich die Selbständigkeit vorübergehend wieder aufgegeben. Nun habe ich die Sorge, dass ich die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden kann und MwSt ausweisen muss, weil: „Die Gesamtumsatzgrenze von 17.500 Euro bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Wer mit der Selbständigkeit während des Jahres startet, muss den voraussichtlichen Umsatz also auf zwölf Monate hochrechnen.“ (Quelle: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html) Meine Frage: Ist die Kleinunternehmerregelung dennoch anwendbar? Die Umsatzgrenze von 50.000 Euro wurde nicht überschritten, aber - wenn man den Zeitraum auf ein Jahr hochrechnen würde - dann ja. Es geht um die Rechnungsstellung, ob MwSt zu erheben ist oder nicht.