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Kleinunternehmerregelung: Gesamtumsatz auf erstes Geschäftsjahr aufteilen?

Frage

Ich habe am 1. Februar 2018 ein Gewerbe angemeldet. Ich biete Betreuungsleistungen im häuslichen Bereich an. Den Gesamtumsatz des Jahres 2018 in Höhe von knapp 11.500 Euro habe ich, verteilt auf die restlichen elf Monate aber nur in fünf Monaten erwirtschaftet. Genauer gesagt, ich arbeitete 5 x einen Monat und schrieb insgesamt fünf Rechnungen. Jetzt sagte mir ein Bekannter, dass das möglicherweise problematisch sein könnte und dass durch die Zeiten in denen ich keinen Auftrag hatte (bzw. nicht angenommen habe, weil sie mir nicht passten) die Kleinunternehmerregelung nicht gelten würde, da man bei mir nur die Monate im Jahr anrechnet, die ich auch tatsächlich beim Kunden gearbeitet und somit Umsatz erzielt habe. Seine Rechnung: (11.500 Euro : 5) x 11 = 25.300 Euro (angenommenes Einkommen im ersten Jahr meines Gewerbes und somit über den 17.500 Euro). Können Sie mir dazu was sagen?

Antwort

Zutreffend ist, dass im Jahr der Gründung eine Umrechnung der 17.500,00 Euro Grenze vorzunehmen ist. Eine Hochrechnung des Umsatzes ist nicht vorgesehen. Wenn Sie den Betrieb im Februar eröffnet haben, sind die 11/12 von 17.500,00 Euro maßgeblich.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
April 2019

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