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Kleinunternehmerregelung für GbR und Kleinunternehmen im Nebenerwerb: Wann ist die Einnahmengrenze überschritten?

Frage

Ich bin bereits Gesellschafter in einer GbR, welche die Kleinunternehmenregelung nach §19 nutzt. Nun würde ich gerne abseits davon, ein Kleinunternehmen als Einzelperson gründen. Wie verhält sich das mit der Grenze für Einnahmen, die ja für die GbR bei 17.500 bzw. 22.000 Euro liegen. Ist mein Einzelunternehmen davon betroffen?

Antwort

Die Kleinunternehmerregelung bzw. die Grenze von 22.000 Euro ermittelt sich Anhand der Umsätze einer Unternehmerin oder eines Unternehmers. Hier werden alle Unternehmen einbezogen, wo dieselbe Unternehmeridentität besteht, sprich es sich um dieselbe Person handelt. Im Falle der GbR sind mind. 2 Personen beteiligt. Da diese Konstellation der GbR nicht dieselbe Person wie Ihr geplantes/gegründetes Einzelunternehmen besteht, werden die Umsätze der GbR nicht bei der Ermittlung der Umsätze des Einzelunternehmens, zum Zwecke der Kleinunternehmerregelung, berücksichigt.

Quelle:
Sascha Schneider
Dipl.-Betriebswirt
Steuerberater
SolveTax Steuerberatung

Stand:
Juni 2023

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