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Kleinunternehmerregelung: Änderungen in 2020?

Frage

Ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung/Umsatzgrenze. Kann ich im Jahr 2019 - aufgrund der durch das „Bürokratieentlastungsgesetz III“ beschlossenen Umsatzgrenze ab 1.1.2020 in Höhe von 22.000 Euro - die z.Zt. noch gültige Umsatzgrenze von 17.500 Euro überschreiten, ohne im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig zu werden?

Antwort

Wenn Sie im Kalenderjahr 2019 die Umsatzgrenze von derzeit 17.500 Euro überschreiten, wären Sie nach der aktuellen Gesetzeslage ab 2020 zur Regelversteuerung verpflichtet.

Durch Anhebung der Umsatzgrenze durch die neue Gesetzeslage auf dann 22.000 Euro ab 2020, gilt jedoch diese Grenze für Sie, so dass Sie in 2020 weiterhin als Kleinunternehmer tätig sein können.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
November 2019

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