Frage
Ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung/Umsatzgrenze. Kann ich im Jahr 2019 - aufgrund der durch das „Bürokratieentlastungsgesetz III“ beschlossenen Umsatzgrenze ab 1.1.2020 in Höhe von 22.000 Euro - die z.Zt. noch gültige Umsatzgrenze von 17.500 Euro überschreiten, ohne im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig zu werden?