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Kleinunternehmerregelung : Umsatzsteuer geltend machen?

Frage

Angenommen ich mache mich als Freiberufler selbständig und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch (angenommen das Finanzamt stimmt zu). Dann dürfte ich ja nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr verdienen. Wie ist es, wenn ich nun ein Firmen-Fahrzeug lease. Das Fahrzeug kostet mich monatlich 400 Euro an Leasingkosten. Ohne Kleinunternehmer-Regelung könnte ich die 400 Euro von dem monatlichen Umsatz abziehen und den Rest dann als Umsatzsteuer abführen (Umsatzsteuervoranmeldung)? Beispiel: Ich hätte im Jahr nun einen Umsatz von 22.000 Euro. Das Leasing würde mich ca. 5000 Euro kosten. Wenn ich die nun abziehen kann, dann wäre ich immer noch unter der Kleinunternehmer-Regelung, 22.000 - 5.000 = 17.000 Euro. Wie ist es nun, wenn ich keine Umsatzsteuer mehr zahle, kann ich die dann nicht mehr abziehen oder wie läuft das nun?

Antwort

Die Inanspruchnahme der so genannten Kleinunternehmerregelung ist an eine Umsatzgrenze gebunden. Hierbei handelt es sich um den Umsatz und nicht den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und folglich auf Ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, haben Sie keine Möglichkeit die Umsatzsteuer auf Ihren Eingangsrechnungen als Vorsteuer geltend zu machen.

Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
November 2014

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