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Kleinunternehmerin: Rechnungsbetrag aus 2019 in 2020 erhalten?

Frage

Ich bin nebenberuflich als Personal Trainerin selbständig und falle damit unter die Kleinunternehmer-Regelung für Freiberufliche. Ich habe Ende 2019 eine Rechnung an eine Kundin geschickt, diese hat den Betrag jedoch erst 2020 überwiesen. Ordne ich den Umsatz dann 2019 oder 2020 zu? Danke vorab.

Antwort

Der Umsatz ist gem. § 19 Abs. 1 S. 2 UStG nach sogenannten vereinnahmten Entgelten zu berechnen. Das bedeutet, dass Sie die in 2019 gestellte, jedoch erst in 2020 bezahlte Rechnung nicht in die Ermittlung des Jahresumsatzes 2019 einbeziehen müssen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Februar 2020

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