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Kleinunternehmerin: Rechnungen an Kunden in EU- und Nicht-EU Ausland?

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Frage

Ich bin nun Kleinunternehmerin und verkaufe Gebrauchtmöbel und Wohnaccessoires. Es gibt auch Anfragen aus dem Ausland. Nun habe ich dringende Fragen hierzu: 1. Was passiert mit meinem Kleinunternehmerstatus bei Rechnungen ins EU- bzw. Nicht-EU Ausland? Behalte ich diesen bei? 2. Wie muss die Rechnung an einen ausländischen Käufer, der ebenfalls Unternehmer ist, aussehen? Muss meine USt-ID und seine auf die Rechnung oder reicht es zu erwähnen, dass ich nach §19 den Kleinunternehmerstatus habe?

Antwort

zu 1: Sie behalten bei den Lieferungen den Kleinunternehmerstatus bei, d.h. es muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
zu 2: Für den geschilderten Sachverhalt benötigen Sie keine USt-ID. Jedoch müssen Sie auf Ihren Rechnungen den Hinweis auf Kleinunternehmer (§19 UStG) erwähnen.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Juni 2017

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