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Kleinunternehmerin: Bareinnahmen/-ausgaben gesondert auflisten?

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Frage

Ich bin Einzelunternehmerin mit Kleinunternehmerregelung. Ich verkaufe Pflegeprodukte an Kunden meist per Rechnung und Überweisung. Es kommt jedoch vor, dass auch bar gezahlt wird. Bisher habe ich nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemacht. Öfter lese ich jetzt von einem Kassenbuch und würde gerne wissen, ob ich als Kleinunternehmerin meine Bareinnahmen/-ausgaben gesondert in diesem auflisten sollte?

Antwort

Die Frage, ob Kleinunternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, ein Kassenbuch führen müssen, ist umstritten und hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab.

In Ihrem Fall würde ich das verneinen, da es für die Einkommensteuer keine grundsätzliche Verpflichtung für ein Kassenbuch bei Einnahmen-Überschussrechnung gibt und das auch für umsatzsteuerliche Zwecke bei Ihnen nicht notwendig ist.

Sie müssen aber auf jeden Fall alle bar bezahlten Rechnungen notieren (Aufzeichnungspflicht). Ansonsten ist es möglich, dass das Finanzamt Ihre Bareinnahmen schätzt. Schätzungen des Finanzamts verlaufen grundsätzlich nicht zu Ihrem Vorteil, so dass Sie die Aufzeichnungspflicht ernst nehmen sollten.

Ein Kassenbuch ginge noch weit über die Aufzeichnungen der Tageseinnahmen hinaus, denn darin werden auch alle Ausgaben, Einlagen und Entnahmen notiert und der Saldo regelmäßig mit dem tatsächlichen Inhalt der Kasse abgestimmt.

Quelle:
Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Februar 2015

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