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Kleinunternehmen: wie anmelden?

Frage

Ich möchte mich als Kleinunternehmer registrieren. Wie kann ich das online machen und was brauche ich? Mein Auftraggeber will die VAT-Nummer haben. Ich bekomme aber keine als Kleinunternehmer - oder?

Antwort

Grundsätzlich ist es richtig, dass Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) erhalten bzw. vorlegen können. Für Ihren deutschen Auftraggeber reicht auch die Steuernummer Ihres Finanzamtes - keine USt-Id-Nr. notwendig.

Zu Ihrer Tätigkeit müssen Sie ja eine Gewerbeanmeldung bei Ihrer Stadt/Gemeinde vornehmen. Dann erhalten Sie den Fragebogen vom Finanzamt zur Registrierung und Vergabe einer Steuernummer.

In diesem Fragebogen beantragen Sie, dass Ihre Umsätze als Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer behandelt werden, d.h. es wird keine Umsatzsteuer erhoben, Sie dürfen auf Ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer (MwSt) ausweisen.

Die USt-Id-Nr. bzw. VAT wird benötigt für den Erwerb von Waren aus der Europäischen Union = innergemeinschaftlicher Erwerb. Wenn Sie dem ausländischen Lieferanten Ihre deutsche USt-Id-Nr. überlassen, dann erfolgt die Lieferung der Ware ohne ausländische MwSt, d.h. der Lieferant führt in seinem EU-Land eine steuerfreie innergemeinschaftliche Ausfuhrlieferung aus, in Deutschland liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb von Ihnen vor.

Sie können im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, aber auch noch nachträglich, auch als Kleinunternehmer eine USt-Id-Nr. beantragen, d.h. Sie entscheiden sich in diesem Fall, abweichend von der Regel, für die Erwerbsbesteuerung in Deutschland. Wenn sich dazu entschieden haben, müssen Sie in Deutschland dem Finanzamt diese Umsätze melden und 19% darauf bezahlen. Diese Steuer ist für Sie ein Kostenfaktor.

Per Saldo kommt es bei diesem Verfahren im Ergebnis dazu, dass in Deutschland die Erwerbsteuer zu zahlen ist, statt gleich die entsprechende MwSt des EU-Lieferanten. Es rechnet sich in der Regel nur, wenn die ausländische MwSt höher als die deutsche MwSt ist und auch entsprechende Umsätze getätigt werden.

Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass Sie monatlich diese Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch beim Finanzamt einreichen müssen - also ein erhöhter Verwaltungsaufwand.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Oktober 2017

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